Bauvorhaben Dritter
Alle Bauvorhaben in der Nähe von Hochdruckleitungen unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben. Gemäss Rohrleitungsgesetz sowie den zugehörigen Verordnungen sind Bauarbeiten innerhalb eines Schutzstreifens von 10 Metern beidseits der Leitung bewilligungspflichtig. Diese Bewilligung muss beim Eidgenössischen Rohrleitungsinspektorat (ERI) eingeholt werden – durch uns als Konzessionär und Leitungsbetreiber.
Baugesuch online einreichen
Zum Eidgenössischen Rohrleitungsinspektorat
Sicher bauen im Umfeld von Hochdruckleitungen
Eine kantonale oder kommunale Baubewilligung allein reicht nicht aus. Bauarbeiten, die sich im Abstand von weniger als 10 Metern zu Rohrleitungsanlagen befinden oder den Schutzbereich beeinträchtigen könnten, erfordern eine Genehmigung des Eidgenössischen Rohrleitungsinspektorates. Gemeinden und Kantone bitten wir, Gesuchstellende frühzeitig auf die zusätzlichen Anforderungen hinzuweisen.
Als Konzessionär bzw. Leitungsbetreiber stehen wir in engem Kontakt mit dem ERI und koordinieren das Bewilligungsverfahren im Interesse aller Beteiligten. Dabei bringen wir unsere langjährige Erfahrung ein.
Ein genaues Einhalten des Verfahrens ermöglicht eine sichere und effiziente Umsetzung von Bauprojekten und schützt die bestehende Infrastruktur.
Sicherheitskontrollen entlang des Leitungstrasses
Regelmässige Trassekontrollen stellen sicher, dass Gefährdungen unserer Rohrleitungen frühzeitig erkannt und behoben werden. Werden unbewilligte Bauarbeiten festgestellt, prüfen wir die Situation sorgfältig und leiten je nach Fall die notwendigen Massnahmen ein.